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Regeln für die Nutzung der Garderobenschließfächer an den Standorten der Universitätsbibliothek
- Die Benutzung der Schließfächer ist nur für die Dauer des Besuchs in der Bereichs- oder Forschungsbibliothek zugelassen.
- Alle Mäntel, Jacken, Taschen, auch Laptop-Taschen, und vergleichbare persönliche Gegenstände sind einzuschließen (§ 7 Abs. 2 der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek).
- Es ist verboten, unverpackte Lebensmittel in den Schließfächern aufzubewahren.
- Für den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen.
Über Nacht belegte Fächer werden geöffnet. Der Inhalt der Fächer kann nach Absprache beim Hausmeister des jeweiligen Gebäudes abgeholt werden. - Der Verlust von Schlüsseln bei Schließfächern mit Münzpfandschlössern muss unverzüglich der Bibliothek angezeigt werden. Für die Wiederbeschaffung des verloren gegangenen Schlüssels fallen Gebühren von insgesamt 25 Euro an.